Hibbelhühner 2016
Re: Hibbelhühner 2016
Sehe ich wie Kiwi. Auch ein befristeter Vertrag darf nicht einfach so gekündigt werden (außer es ist eine Art Probezeit ausgemacht).
Re: Hibbelhühner 2016
Sicher ist auf jeden Fall, dass du nicht wegen Krankheit gekündigt werden darfst
Klammerregeln
Wann war der ES?
✩ *17.07.2016, H. *09.06.2018
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verhütend Zyklus #105
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Re: Hibbelhühner 2016
Steht keine Klausel drin. Hatte auch keine Probezeit und bin da auch schon über ein Jahr beschäftigt. Komisch. Vllt. hat sie Aufhebung gemeint. Aber selbst da muss ich ja zustimmen. Grad mit meinem Schatz geredet. Der meinte auch befristet geht nicht zu kündigen. Und Aufhebung nur wenn beide das wollen und es wäre sehr unanständig von denen, in dieser Situation und allgemein, denn man hat ja die Zusammenarbeit für einen Zeitraum festgelegt.
Re: Hibbelhühner 2016
Nigri, zunächst einmal: keine Panik!
Ich stimme meinen Vorrednerinnen zu.
Selbst bei einem unbefristeten Vertrag ist für den AG eine Kündigung aufgrund von "sieht so aus, als ob Sie länger krank sein werden" schon mal nicht möglich. Ausgenommen in der Probezeit, in der immer ordentlich und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Und bei befristeten Verträgen ist es so, dass der Vertrag überhaupt nicht gekündigt werden kann, wenn keine entsprechende Regelung getroffen wurde (schriftlich im Vertrag).
So oder so, musst du zum Anwalt für Arbeitsrecht gehen, der schon allein aus Prinzip der/einer Kündigung widersprechen wird. Das ist immer von Vorteil, wenn eine Kündigung von Seiten des AN unerwünscht ist, egal, ob diese gesetzlich zulässig scheint oder nicht.
Ich gehe davon aus, dass du einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen wirst und dein AG wird dich nicht zwingen können. Welche Auswirkungen es auf das Arbeitsklima zwischen euch haben kann, steht leider auf einem anderen Blatt. Sollten sich diesbezüglich negative Entwicklungen ergeben, würde ich an deiner Stelle nicht lange überlegen, und denen die entsprechende, und in dem Fall wohl verdiente, Quittung (klein und gelb, beliebig verlängerbar durch einen lieben Onkel D.) erteilen.
Ich stimme meinen Vorrednerinnen zu.
Selbst bei einem unbefristeten Vertrag ist für den AG eine Kündigung aufgrund von "sieht so aus, als ob Sie länger krank sein werden" schon mal nicht möglich. Ausgenommen in der Probezeit, in der immer ordentlich und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Und bei befristeten Verträgen ist es so, dass der Vertrag überhaupt nicht gekündigt werden kann, wenn keine entsprechende Regelung getroffen wurde (schriftlich im Vertrag).
So oder so, musst du zum Anwalt für Arbeitsrecht gehen, der schon allein aus Prinzip der/einer Kündigung widersprechen wird. Das ist immer von Vorteil, wenn eine Kündigung von Seiten des AN unerwünscht ist, egal, ob diese gesetzlich zulässig scheint oder nicht.
Ich gehe davon aus, dass du einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen wirst und dein AG wird dich nicht zwingen können. Welche Auswirkungen es auf das Arbeitsklima zwischen euch haben kann, steht leider auf einem anderen Blatt. Sollten sich diesbezüglich negative Entwicklungen ergeben, würde ich an deiner Stelle nicht lange überlegen, und denen die entsprechende, und in dem Fall wohl verdiente, Quittung (klein und gelb, beliebig verlängerbar durch einen lieben Onkel D.) erteilen.
- Wurzelmümpf
- Beiträge: 480
- Registriert: Freitag 18. September 2015, 17:15
Re: Hibbelhühner 2016
*reinschleich*
Hallo nigri, das ist ja unter aller Sau. Bei allem was du die letzte Zeit durchmachen musstest! Wegen Krankheit kann man aber meines Wissens nach nicht einfach so kündigen, egal ob befristet oder unbefristet der Vertrag.
Aus dem Gefühl heraus würde ich denken, dass man einen befristeten Vertrag grundsätzlich schon kündigen kann, dann aber mit den vertraglich vereinbarten Fristen. Und wenn da keine drin stehen zählen die gesetzlichen Vorgaben. Ich meine die sind vier Wochen. Mach dich da auf alle Fälle mal schlau bzw. geh zum Anwalt.
Wir hatten einen Kollegen mit einem befristeten Vertrag, der auch nicht verlängert wurde (auf seinen Wunsch). Kurz bevor es rum war, wurde er dann krank, auch über den Austrittstermin hinaus. Ein Kollege sagte mir, dass sich die Kündigung so lange verschiebt, bis er wieder gesund ist. D.h. sein erster Tag nach der Krankheit war dann erst der Austrittstag, obwohl der Vertrag schon drei Wochen davor eigentlich ausgelaufen war.
Und lass dich nicht unterkriegen!
*rausschleich*
Hallo nigri, das ist ja unter aller Sau. Bei allem was du die letzte Zeit durchmachen musstest! Wegen Krankheit kann man aber meines Wissens nach nicht einfach so kündigen, egal ob befristet oder unbefristet der Vertrag.
Aus dem Gefühl heraus würde ich denken, dass man einen befristeten Vertrag grundsätzlich schon kündigen kann, dann aber mit den vertraglich vereinbarten Fristen. Und wenn da keine drin stehen zählen die gesetzlichen Vorgaben. Ich meine die sind vier Wochen. Mach dich da auf alle Fälle mal schlau bzw. geh zum Anwalt.
Wir hatten einen Kollegen mit einem befristeten Vertrag, der auch nicht verlängert wurde (auf seinen Wunsch). Kurz bevor es rum war, wurde er dann krank, auch über den Austrittstermin hinaus. Ein Kollege sagte mir, dass sich die Kündigung so lange verschiebt, bis er wieder gesund ist. D.h. sein erster Tag nach der Krankheit war dann erst der Austrittstag, obwohl der Vertrag schon drei Wochen davor eigentlich ausgelaufen war.
Und lass dich nicht unterkriegen!
*rausschleich*
Re: Hibbelhühner 2016
Befristete Verträge kann man nur ordentlich kündigen, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde. Bleibt die Frage, ob ein Tarifvertrag einschlägig ist.
Kündigungen wegen Krankheit sind meist aussichtslos für den Arbeitgeber, das geht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, und auch dann eigentlich so gut wie nie. Das Arbeitsrecht ist ja unheimlich arbeitnehmerfreundlich.
Das Vertragsende verschiebt sich wegen Krankheit nicht, Wurzelmümpf, davon habe ich noch nie etwas gehört. Kraft Gesetzes ist dem nicht so. Natürlich kann ein Arbeits- oder Tarifvertrag so etwas regeln.
Kündigungen wegen Krankheit sind meist aussichtslos für den Arbeitgeber, das geht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, und auch dann eigentlich so gut wie nie. Das Arbeitsrecht ist ja unheimlich arbeitnehmerfreundlich.
Das Vertragsende verschiebt sich wegen Krankheit nicht, Wurzelmümpf, davon habe ich noch nie etwas gehört. Kraft Gesetzes ist dem nicht so. Natürlich kann ein Arbeits- oder Tarifvertrag so etwas regeln.
Re: Hibbelhühner 2016
Leider kann auch ein befristeter Vertrag gekündigt werden, so lange die Kündigungsfrist eingehalten wird.
Wenn du an der Uni angestellt bist, gelten die Regelungen für den öffentlichen Dienst und noch genauer: Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Kenne mich da allerdings nur einigermaßen mit den NRW-Regeln aus.
Aber auf Grund von Krankheit natürlich nicht.
Wenn du an der Uni angestellt bist, gelten die Regelungen für den öffentlichen Dienst und noch genauer: Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Kenne mich da allerdings nur einigermaßen mit den NRW-Regeln aus.
Aber auf Grund von Krankheit natürlich nicht.
Klammerregeln
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Re: Hibbelhühner 2016
Hey. Da steht nix von Kündigungsfrist o.ä.
Da steht:
Befristung erfolgt nach §57 Abs. 3 SächHSFG i.V.m. §14 Abs.1 TzBfG und §2 Abs.1 WissZeitVG
Nebenabreden: Dienstort, Vorlage SV und Lohnsteuerkarte
Sonstiges:Änderungen, Ergänzungen, Verlängerung sind nur schriftlich wirksam.
Hm. Da werd ich mich wohl überraschen lassen müssen.
Da steht:
Befristung erfolgt nach §57 Abs. 3 SächHSFG i.V.m. §14 Abs.1 TzBfG und §2 Abs.1 WissZeitVG
Nebenabreden: Dienstort, Vorlage SV und Lohnsteuerkarte
Sonstiges:Änderungen, Ergänzungen, Verlängerung sind nur schriftlich wirksam.
Hm. Da werd ich mich wohl überraschen lassen müssen.
Re: Hibbelhühner 2016
Krachbum hat geschrieben:Leider kann auch ein befristeter Vertrag gekündigt werden, so lange die Kündigungsfrist eingehalten wird.
Krachbum, das stimmt so nicht ganz, guck mal in § 15 Abs. 3 TzBfG!
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html" target="blank
nigri sagt ja, dass bei ihr nichts hins. einer Kündigung vereinbart wurde.
- PippiLangstrumpf86
- Beiträge: 844
- Registriert: Dienstag 23. Februar 2016, 15:20
Re: Hibbelhühner 2016
Nigri - befristet nicht kündbar und Krankheit schon garni. Bei Krankheit gibt es wie ein Kündigungsschutz.
Befristet nur kündbar bei schweren Verstößen wie Diebstahl!
Wie hat die das der AG gesagt?
Befristet nur kündbar bei schweren Verstößen wie Diebstahl!
Wie hat die das der AG gesagt?