iSprung, ich wollte auch kein pauschales KlammerVerbot anpreisen, und ich stimme zu das das Klammern in der TL durchaus möglich ist, auch im ersten Zyklus. Ich denke nur dass es gerade am Anfang (besonders im ersten Zyklus !) sehr schwer ist zu erkennen "wo es denn nun Sinn" macht zu klammern und wo nicht, eben weil man seine schwankungsbreite gar nicht kennt, wie du auch geschrieben hast, und deswegen viele lieber dazu raten (besonders bei Verhütungszwecken) die Klammern am Anfang weg zu lassen (die Werte können rückblickend ja wieder geklammert werden, wenn die Werte sich als gestört entpuppen, aber das kann man im Laufe des ersten Zyklus wohl eher schwer beurteilen mMn, wenns nicht gerade seeeeehr hohe/fiebrige Temperaturen sind).
Jedenfalls ist es hier klar, wie meine Vorrednerinnen es auch gesagt haben, dass das Klammern und die Auswertung hier eher fragwürdig sind.
LG
Freigeben theoretisch ok oder nicht?
- Catherinela
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Re: Freigeben theoretisch ok oder nicht?
Danke für deine Einschätzung, das ist sehr hilfreich. Was ich noch nicht ganz verstanden habe, ist der Grund, warum ich ZT 13 nicht klammern soll. Die Vorrednerinnen meinten, ich solle nicht unbedingt in der TL klammern, aber bei Unsicherheit, ob ein SF greift, in der Hochlage lieber klammern. An ZT 13 ging es mir sehr schlecht, ich habe an dem Wochenende viel geweint und war starkem emotionalem Stress ausgesetzt. Ich weiß natürlich nicht sicher, ob es die Temperatur beeinflusst, aber müsste ich wegen der Unsicherheit und möglichen Hochlage nicht eher klammern?
Sorry für die Verwirrung, irgendwo muss ich noch nen Dreher haben, was das Verständnis angeht.
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Re: Freigeben theoretisch ok oder nicht?
das Problem ist, das ZT 13 nicht zur HL gehört. Die HL ist nur entstanden, weil du den Wert geklammert hast. Wenn du die Klammer entfernst, ist keine HL erkennbar, oder ? somit gehört die Klammer entfernt, da es zur TL gehört, und nicht raussticht. Ein Wert im Anstieg klammert man nur, wenn er gestört sein könnte (also fälschlicherweise erhöht), um eine zu frühe Freigabe zu verhindern. der Wert an ZT 13 ist aber gerade mal auf der HiLi, er täuscht also kein Anstieg vor (bin ich verständlich? ), er wird also auch nicht geklammertkristinthefox hat geschrieben: ↑Dienstag 4. Dezember 2018, 16:58 Was ich noch nicht ganz verstanden habe, ist der Grund, warum ich ZT 13 nicht klammern soll. Die Vorrednerinnen meinten, ich solle nicht unbedingt in der TL klammern, aber bei Unsicherheit, ob ein SF greift, in der Hochlage lieber klammern
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Re: Freigeben theoretisch ok oder nicht?
Ja, das war verständlich, vielen lieben Dank. Das heißt, wenn sich jetzt nichts mehr tut in den nächsten Tagen, die den Zyklus auswertbar machen, muss ich ihn als nicht auswertbar werten, richtig?Catherinela hat geschrieben: ↑Dienstag 4. Dezember 2018, 17:12das Problem ist, das ZT 13 nicht zur HL gehört. Die HL ist nur entstanden, weil du den Wert geklammert hast. Wenn du die Klammer entfernst, ist keine HL erkennbar, oder ? somit gehört die Klammer entfernt, da es zur TL gehört, und nicht raussticht. Ein Wert im Anstieg klammert man nur, wenn er gestört sein könnte (also fälschlicherweise erhöht), um eine zu frühe Freigabe zu verhindern. der Wert an ZT 13 ist aber gerade mal auf der HiLi, er täuscht also kein Anstieg vor (bin ich verständlich? ), er wird also auch nicht geklammertkristinthefox hat geschrieben: ↑Dienstag 4. Dezember 2018, 16:58 Was ich noch nicht ganz verstanden habe, ist der Grund, warum ich ZT 13 nicht klammern soll. Die Vorrednerinnen meinten, ich solle nicht unbedingt in der TL klammern, aber bei Unsicherheit, ob ein SF greift, in der Hochlage lieber klammern
Danke
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Re: Freigeben theoretisch ok oder nicht?
Ich tue mich mit dem Umherwerfen des Begriffs "Hochlage" im Zusammenhang mit einer nicht möglichen (bzw. falschen) Auswertung bei dieser Diskussion sehr schwer. Eine falsche (nicht in Zusammenhang mit einem Eisprung stehende) ehM zieht nicht zwangsläufig eine Hochlage nach sich. Es werden auch keine Hochlagen ausgewertet, sondern Temperaturanstiege in Form erster höherer Messungen. (Warum auch immer diese semantische Unterscheidung mir an dieser Stelle so wichtig ist. Kann das tatsächlich nicht genau sagen gerade.) Hochlagen können ganz unabhängig von einer stattgefundenen Auswertung der Temperatur im Zyklusblatt erkennbar oder auch nicht erkennbar sein. Daran ändern einzelne Klammerungen oder deren Entfernung nicht zwingend etwas.
Das Klammern findet in zwei Fällen Anwendung: 1. Wenn Tieflagenwerte durch störende Einflüsse auffällig nach oben gestört sind. Dieser Fall von Klammern ist dafür da, dass sinnvolle Auswertungen der Temperatur nicht verhindert werden. (Du willst in der Zeit nach dem Eisprung freigeben können, auch wenn Du bspw. in der Woche vor dem Eisprung ein, zwei Tage krank warst und deswegen gefiebert hast.) 2. Wenn sich die Temperatur in einem auswertbaren Temperaturanstieg befindet und nicht klar ist, ob allein vorhandene Störfaktoren die höheren Messwerte bedingt haben. Das ist auch sinnvoll: Du willst sicher sein, dass Du nur jene Messwerte in die Auswertung des Temperaturanstiegs reinzählen, von denen Du sicher sein kannst, dass sie auch wirklich aufgrund Deines Zyklusgeschehens entstanden sind. (Sonst gibt es bspw. aufgrund von "Alkohol" eine verfrühte oder gar falsche Auswertung und die Temperatur fällt nach erfolgter Auswertung wieder in Dein übliches Tieflagenniveau.) So. Okay soweit?
ZT 13 darf nun aber nicht geklammert werden, weil der Zeitraum von ZT 11 an überhaupt gar kein auswertbarer Anstieg ist! Überlege Dir anhand Deiner Zyklusaufzeichnungen, wie Du zu Fuß auswerten würdest. ZT 11 ist ein potentieller Kandidat für eine ehM - der Messwert liegt über den sechs vorherigen. Die voraussichtliche Hilfslinie läge dann bei 36.55°C. ZT 12 fällt unter die gedachte Hilfslinie. Das ist in Ordnung, dafür gibt es die Ausnahmeregel 2. Die besagt, dass während des Temperaturanstiegs ein Messwert einmalig unter die Hilfslinie fallen darf und nicht berücksichtigt werden muss. Also schauen wir für den Messwert von ZT 13, ob dieser über der gedachten Hilfslinie liegt - das wäre notwendige Bedingung für eine Auswertung einer ehM an ZT 11. Liegt ZT 13 über der gedachten Hilfslinie? Nein. Dann ist ZT 13 aber auch kein erhöhter Messwert im Sinne der Regel, dass im Anstieg mit Störfaktoren versehene Messwerte bei Unklarheit zu klammern sind. Deshalb gehört ZT 13 auch nicht geklammert.
Überlege Dir mal, warum überhaupt geklammert wird.kristinthefox hat geschrieben: ↑ Was ich noch nicht ganz verstanden habe, ist der Grund, warum ich ZT 13 nicht klammern soll.
Das Klammern findet in zwei Fällen Anwendung: 1. Wenn Tieflagenwerte durch störende Einflüsse auffällig nach oben gestört sind. Dieser Fall von Klammern ist dafür da, dass sinnvolle Auswertungen der Temperatur nicht verhindert werden. (Du willst in der Zeit nach dem Eisprung freigeben können, auch wenn Du bspw. in der Woche vor dem Eisprung ein, zwei Tage krank warst und deswegen gefiebert hast.) 2. Wenn sich die Temperatur in einem auswertbaren Temperaturanstieg befindet und nicht klar ist, ob allein vorhandene Störfaktoren die höheren Messwerte bedingt haben. Das ist auch sinnvoll: Du willst sicher sein, dass Du nur jene Messwerte in die Auswertung des Temperaturanstiegs reinzählen, von denen Du sicher sein kannst, dass sie auch wirklich aufgrund Deines Zyklusgeschehens entstanden sind. (Sonst gibt es bspw. aufgrund von "Alkohol" eine verfrühte oder gar falsche Auswertung und die Temperatur fällt nach erfolgter Auswertung wieder in Dein übliches Tieflagenniveau.) So. Okay soweit?
ZT 13 darf nun aber nicht geklammert werden, weil der Zeitraum von ZT 11 an überhaupt gar kein auswertbarer Anstieg ist! Überlege Dir anhand Deiner Zyklusaufzeichnungen, wie Du zu Fuß auswerten würdest. ZT 11 ist ein potentieller Kandidat für eine ehM - der Messwert liegt über den sechs vorherigen. Die voraussichtliche Hilfslinie läge dann bei 36.55°C. ZT 12 fällt unter die gedachte Hilfslinie. Das ist in Ordnung, dafür gibt es die Ausnahmeregel 2. Die besagt, dass während des Temperaturanstiegs ein Messwert einmalig unter die Hilfslinie fallen darf und nicht berücksichtigt werden muss. Also schauen wir für den Messwert von ZT 13, ob dieser über der gedachten Hilfslinie liegt - das wäre notwendige Bedingung für eine Auswertung einer ehM an ZT 11. Liegt ZT 13 über der gedachten Hilfslinie? Nein. Dann ist ZT 13 aber auch kein erhöhter Messwert im Sinne der Regel, dass im Anstieg mit Störfaktoren versehene Messwerte bei Unklarheit zu klammern sind. Deshalb gehört ZT 13 auch nicht geklammert.
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Re: Freigeben theoretisch ok oder nicht?
Genau da lag mein Denkfehler