Annämie hat geschrieben:An ZT 15 habe ich nicht geklammert, weil ich vorher schon ein paar mal den gleichen Störfaktor hatte ohne offensichtliche Beeinträchtigung...
Das stimmt nur halb. Du hast bisher keine Störung bei gestörtem Schlaf festgestellt. Die Kombination aus Umgebungswechsel und gestörtem Schlaf ist jedoch neu. Es können nicht nur einzelne Faktoren stören, sondern auch Kombinationen, selbst wenn deren einzelne Faktoren für sich bisher nicht gestört haben.

Hättest du an ZT 15 nur gestörten Schlaf festgestellt, müsstest du nicht klammern, das ist richtig. Wobei es hier möglicherweise auch auf die Art der Störung während der Nacht ankommen kann. Je nachdem lohnt sich das in den Notizen einzutragen.
Wenn du natürlich erstmal nicht freigeben magst, wäre es kein Problem. Es geht mir nur um das Verständnis dieser Klammerregel.