Frage zu Ausnahmeregel 1

Messweise, Thermometer usw.
ap321
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Frage zu Ausnahmeregel 1

Beitrag von ap321 »

Liebe alle,

Eine Frage, wie versteht und handhabt ihr das:

Die Ausnahmeregel 1 ist ja: "Es kann sein, dass gerade der 3. Wert nicht um 0,2 °C höher liegt. Dann warten Sie einen weiteren Tag ab. Dessen Wert muss über der Hilfslinie liegen, braucht aber nicht 0,2 °C höher zu sein."

Wenn ich also in der Früh an Tag 4 messe und sehe, dass der Wert über der Hilfslinie liegt, darf ich ja laut Regeln auch erst am Abend von Tag 4 freigeben, richtig?
Ich frage mich aber, warum darf ich eigentlich nicht schon ab sofort freigeben, also Tag 4 in der Früh? Denn die ehM ist nach nach wie vor an Tag 1, und daher bin ich ja an Tag 4 in der Früh eh schon sicher? Das Warten auf den zusätzlichen Tag mache ich ja nur, um sicher zu gehen, dass die drei Werte vorher eh wirklich hoch genug waren - wenn der Wert an Tag 4 hoch genug ist, weiß ich ja quasi rückwirkend, dass ich eh auch Abends an Tag 3 schon sicher gewesen wäre, oder? Dieses Wissen bringt mir dann am Morgen von Tag 4 natürlich nichts mehr, aber ich kann zumindest sofort freigeben und brauche nicht bis am Abend zu warten - oder versteh ich was falsch? Wie seht ihr das?
(Im ganzen Beispiel angenommen, dass die Schleimauswertung schon erfolgt ist)

Danke! lg! Agnes
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Krachbum
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Re: Frage zu Ausnahmeregel 1

Beitrag von Krachbum »

Ich weiß es nicht genau, aber der theoretische Hintergrund könnte im Falle der beiden AR sein, dass hier ein späterer ES angenommen wird und daher auch die Freigabe zum Abend hin. Das ist jetzt aber meine persönliche Theorie ?
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ap321
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Re: Frage zu Ausnahmeregel 1

Beitrag von ap321 »

Ja, das ist die Frage - ist die Annahme, dass der ES doch später als Tag 1 war, oder gehts nur darum, abzusichern, dass der Anstieg an Tag 1 eh richtig erkannt wurde?
Eigentlich ja zweiteres, oder? Erstens von dem, wie die Regel beschrieben wird, scheints mir eben nur eine Absicherung zu sein, dass der Anstieg richtig erkannt wurde, und außerdem wird ja eben die ehM an Tag 1 und nicht an Tag 2 angezeigt...?
Gibts noch andere Meinungen dazu?
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Lotti2013
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Re: Frage zu Ausnahmeregel 1

Beitrag von Lotti2013 »

Das ist eine sehr gute Frage, die ich mir auch schon gestellt habe.
Die Theorie von Krachbum macht Sinn.
Ich habe mich auch schon gefragt, ob so ein evtl Wert mit Störungen ausgeglichen wird, der als solches im ersten Moment nicht zu erkennen ist.
Ich werde mal in myNFP heute nachlesen, vielleicht steht da es drin. :think:
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ap321
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Re: Frage zu Ausnahmeregel 1

Beitrag von ap321 »

Und, was gefunden?
Was ich mir noch gedacht habe: Sogar wenn der Eisprung erst einen Tag nach der ehM war, also in meiner Zählweise an Tag 2, ist man ja an Tag 3 am Abend, und natürlich auch Tag 4 in der Früh, schon geschützt, weil das Ei ja nur maximal 24h befruchtungsfähig ist, oder? Das heißt im Umkehrschluss, damit ich erst an Tag 4 am Abend freigeben dürfte müsste der Eisprung ja erst an Tag 3 (ausgehend von der ursprünglichen ehM) sein - und dann wäre aber die ehM ja auch erst an Tag 2, oder? Wenn aber die ehM nach wie vor an Tag 1 liegt, wie es mit der Ausnahmeregel der Fall ist, heißt das nicht dann, dass Tag 4 am Morgen schon ungefährlich ist? (ich hoffe, es ist verständlich, was ich meine)

Was mir außerdem noch aufgefallen ist: Eigentlich steht ja nirgends, dass bei der Ausnahmeregel erst abends freizugeben ist, oder? Habs bloß angenommen, weils ja sonst auch abends ist, und weil auch die grüne Fläche den ersten Tag nur halb bedeckt...
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Krachbum
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Re: Frage zu Ausnahmeregel 1

Beitrag von Krachbum »

Ich habe gerade ein Beispiel im n&s Arbeitsheft gefunden (S. 70/71 für die, die es auch haben): Ausgewerteter SH ZT 13, ehm ZT 13 ausgewertet mit AR 2 am ZT 17 (ZT 15 wurde wegen SF geklammert).
Zitat: "Die unfruchtbare Zeit nach dem Eisprung beginnt am Abend des 17. Zyklustages."

AR 1 oder AR 2 ist ja unerheblich, da der zeitliche Rahmen ja der gleiche ist.

Ich denke es geht einfach um ein großzüges Sicherheitsnetz und das ganze hat vermutlich auch viel mit Statistik zu tun. Wenn jemand motiviert ist, könnte derjenige ja mal eine Mail an die Arbeitsgruppe nfp schicken und nach dem wissenschaftlichen Hintergrund fragen :think:


P.S.: habe auch noch ein Beispiel mit AR 1 gefunden (S. 62/63): die fruchtbare Zeit beginnt definitiv am Abend der abgeschlossenen Auswertung.
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ap321
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Re: Frage zu Ausnahmeregel 1

Beitrag von ap321 »

Alles klar, danke! Hm, ja ich wär eigentlich sogar motiviert, das interessiert mich, scheint mir immer noch nicht logisch eigentlich... Ist Arbeitsgruppe nfp einfach das hier http://www.nfp-online.com/" target="blank?
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Krachbum
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Re: Frage zu Ausnahmeregel 1

Beitrag von Krachbum »

Ja genau. Berichte bitte ?
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tagavos
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Re: Frage zu Ausnahmeregel 1

Beitrag von tagavos »

Hi Zusammen!

Ich bin neu hier und fand die Diskussion gerade interessant :) Vielleicht kann ich ja Aufklärung bieten.

Gerade kürzlich habe ich gelesen, dass noch heute viele Frauenärzte fälschlicherweise einen tiefen Wert vor der ehm suchen, um den ES zu definieren. Mit NFP kann der Taggenaue Zeitpunkt des ES aber nicht definiert werden, lediglich ein Zeitrahmen. Somit könnte ich mir das so erklären, dass durch das Vorkommen einer Ausnahmeregel sich auch der ES in einer "Ausnahmesituation" befindet. Die ehm ist ja nicht gleich ES, soviel ich aus allem herauslesen konnte. Somit wird der Zeitrahmen des möglichen Eisprungs grösser und somit muss man auch länger warten bis man sich frei geben kann, um auf Nummer sicher zu gehen...

Vielleicht macht es so für dich auch mehr Sinn :)

Liebe Grüsse
tagavos
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SunnyFrani
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Re: Frage zu Ausnahmeregel 1

Beitrag von SunnyFrani »

ap321 hat geschrieben:(Im ganzen Beispiel angenommen, dass die Schleimauswertung schon erfolgt ist)
Grundsätzlich ist es eben so, dass das Östrogenzeichen (sei es ZS oder MuMu) noch bis zum Abend des Tages des letzten für die Auswertung benötigten Tempiwertes beobachtet werden muss.
Weil das Östrogenzeichen gleichberechtigt zum Progesteronzeichen (= Tempi) ist, und das Östrogenzeichen nun mal erst bei Tagesende final bestimmt wird.
Uffz, der Satz ist kompliziert und im Buch steht's besser drin, aber anders fiel's mir grad nicht ein.

Im o.g. Fall (SH ist früher, ehM später dran; und wollten wir mit Abschluss der Tempi auch freigeben - ab Abends, versteht sich) muss ein Umschwung dann im Endeffekt quasi so ausschauen: H 1 2 3 4 5... (auch wenn man 4 5 etc. nicht im Blatt notiert).
Sozusagen ist erst dann die "Schleimauswertung erfolgt" (im übrigen gibt es wegen diesen Aspekts ja den Begriff "den Schleim zurechtzubiegen", für die, die es nicht so genau nehmen).
Tritt aber vor Abschluss der Tempi wieder ein SH auf, dann muss "nur noch" H 1 2 3 abgewartet werden - aber halt erst am Abend des dritten Tags darf freigegeben werden.
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