*Mal kurz reinschleich*
Beim Verkauf eines Hauses, das aktuell vermietet ist, wird der Mietvertrag vom neuen Besitzer mit erworben. Das heißt, der neue Eigentümer kann erst das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er tatsächlich auch der Eigentümer geworden ist: also nach der notariellen Beurkundung. Dabei bleibt die Kündigungsfrist des Mietvertrages auch beim neuen Eigentümer bestehen - Fazit für euch, danilein: erst wenn der neue Besitzer rechtmäßiger Eigentümer ist, kann er euch eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausstellen, die dann die im Mietverhältnis bestehende Kündigungsfrist hat. Somit habt ihr "genug" Zeit, euch ggf. etwas Neues suchen zu können. Andererseits ist es aber auch nicht so leicht, ein bestehendes Mietverhältnis wegen Eigenbedarf zu kündigen, vor allem, wenn das die aktuellen Mieter hart treffen würde - weil sie z. B. schwer krank sind oder auch schwanger

Dann kann die Kündigung ausgesetzt werden. Der Gesetzgeber steht da inzwischen sehr auf Mieterseite.
Kenne mich da ein bisschen aus, weil wir mal ein Haus kaufen wollten, das vermietet war mit einer aktuellen Kündigungsfrist von 9 Monaten. Hieße für uns: 1,5 Jahre warten, bis wir hätten einziehen können inkl. parallel laufender Finanzierung und weiter fortlaufender Miete (Notartermine gibt es nicht so schnell und die ganzen Zeitspannen wegen Finanzierung etc. sind ja auch nicht zu verachten, und das Haus kann erst überschrieben werden, wenn bezahlt wurde). Wir haben abgelehnt, als wir erfuhren, dass der aktuelle Mieter wegen Bandscheibenvorfall nicht arbeiten kann. Da hätte u. U. die oben erwähnte Härtefallregelung zugetroffen.
Also, schnell schwanger werden!

Daumen sind für alle von euch kräftig gedrückt (vor allem für dich, lola!)
*und wieder raus*