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Embryonenschutzgesetz
Verfasst: Sonntag 8. Dezember 2024, 08:43
von Nilpferddame
Hallo zusammen,
ich mache gerade zum ersten Mal eine IVF (Punktion am Montag) und bin noch nicht ganz schlau draus geworden, wie das mit der Weiterkultivierung der Embryos läuft.
1. Dürfen alle befruchteten Eizellen zu Tag 3-Embryos kultiviert werden und erst dann nur noch eine begrenzte Zahl zu Blastozysten? Oder dürfen von vorneherein nur wenige Eizellen kultiviert werden?
2. Wir haben uns entschieden, nur einen Embryo einsetzen zu lassen. In meiner Klinik mussten wir uns da schon im Voraus festlegen. Dafür werden dann bis zu 3 Blastozysten kultiviert. Wenn wir uns entschieden hätten, zwei Embryos einsetzen lassen - dürften dann doppelt so viele Eizellen in die Kultur gegeben werden?
Danke und viele Grüße!
Re: Embryonenschutzgesetz
Verfasst: Sonntag 8. Dezember 2024, 13:07
von Sabanja
Es dürfen nur drei Blastos heranreifen.. Man geht aber davon aus, dass es eh nicht alle schaffen und ich meine, dass fünf Eizellen in die Kultur dürfen.
Ist bei uns schon eine Weile her, deswegen bin ich mir unaicher.
Re: Embryonenschutzgesetz
Verfasst: Sonntag 8. Dezember 2024, 13:10
von PiNkeRose
Soweit ich weiß, kommt es auch auf die Klinik an wie sie es auslegen bzw euren Grunderkankungen. Wenn da was entsprechendes vorliegt, dürfen auch mehr in die Kultur.
Re: Embryonenschutzgesetz
Verfasst: Sonntag 8. Dezember 2024, 18:42
von N1ghthasfallen
Es dürfen bei unserer 5 eizellen in die Blastozystenkur so weit ich weiß (hatte ich noch nie ) . Man sagt aber wenn alle Werte gut sind macht man eher weniger da 2 zeller wohl das Auftauen besser verarbeiten.
Re: Embryonenschutzgesetz
Verfasst: Sonntag 8. Dezember 2024, 20:39
von Lyra
Bei unserer Klinik sind es auch 5 Eizellen die in eine Kultur dürfen.
Laut dem Gesetz sind es drei, aber wie zuvor schon gesagt wurde, geht man davon aus dass sich nicht alle 5 weiterentwickeln - so hatte ich’s verstanden. Das mit den 5 machen aber die meisten Kliniken so. Man dürfte ja wenn sich doch mehr oder alle zur Blasto entwickeln, dann auch wieder welche einfrieren.
Und: soweit ich weiß gilt das das egal ob Singe- oder Double Transfer. Wir hatten zwar nie zwei einsetzen lassen aber das hatte ich ganz am Anfang mal gefragt
Re: Embryonenschutzgesetz
Verfasst: Sonntag 8. Dezember 2024, 20:46
von Leonie
Soweit ich weiß, wird auch die Zahl 5 flexibel gehandhabt. Es können bei schlechten Ergebnissen im Vorfeld auch deutlich mehr befruchtet werden. So wurden jetzt bei mir neun versucht zu befruchten. Und nun, an Tag drei, sind sowieso nur noch zwei übrig das ist aber ein altersbedingtes Problem und leider normal. Bei allen anderen hat die Entwicklung schon sehr früh gestoppt.
Meine Info ist so, es dürfen nur so viele Embryonen befruchtet werden, wie man dann auch konkret bei dem ein Transfer benötigt. Das ist aber extrem schwer abzuschätzen und auch jedes Mal neu schwer zu entscheiden.
Re: Embryonenschutzgesetz
Verfasst: Montag 9. Dezember 2024, 15:39
von Nilpferddame
Danke euch allen für die Antworten!
Schon krass, wie sehr das auseinandergeht.
Meine Klinik kultiviert tatsächlich beim ersten Versuch (und wohl weil bei uns außer Endometriose nix bekannt ist) erst mal nur 3-4 Embryos, das musste ich letzte Woche schon unterschreiben. Ich war mir nur nicht sicher, ob das schon ab Befruchtung gilt oder ob z.b. zehn Drei-Tages-Embryos kultiviert werden können, von denen dann ggf. am 3. Tag 7 eingefroren werden und die verbliebenen zwei bis zum Blastozystenstadium weiterkultivert (sorry, falls das zu konfus ist). Aber ich hab jetzt verstanden, dass das Gesetz leider schon ab der Befruchtung gilt, es also auch max. drei Tag-Drei-Embryos geben wird.^^
Gut auch zu wissen, dass es mit Double-Embryo-Transfer keinen Unterschied macht, danke Sabanja! Sonst würde ich beim nächsten Mal schon sehr in Versuchung kommen.
Leonie, ich drück dir die Daumen für den Transfer morgen! Zwei Blastos ist ja immer noch super!
Re: Embryonenschutzgesetz
Verfasst: Samstag 14. Dezember 2024, 11:17
von Nilpferddame
It's me again... Hatte schon mal jemand von euch Punktion ohne Transfer? Wann kam da die Periode und wie habt ihr ausgelöst?
Im Internet hab ich gelesen, wenn man mit HCG ausgelöst hat, käme die Periode ganz normal, wenn man dagegen mit etwas anderem ausgelöst hat, käme sie früher. Stand aber nur in einem Forum und wer vertraut schon Foren
Hatte leider eine Überstimulation und musste daher alle EZ einfrieren lassen. Wenn die Periode spät kommt, könnte ich den nächsten Zyklus evtl. schon nutzen, wenn nicht, klappt das wegen der Weihnachtstage nicht.
Re: Embryonenschutzgesetz
Verfasst: Samstag 14. Dezember 2024, 12:13
von Leonie
Hallo Nilpferddame,
bei mir war es auch so bei der ersten ICSI, deshalb wurden alle EZ befruchtet und im Vorkernstadium eingefroren. Der Transfer begann dann direkt im folgenden Monat. Ich hatte mal einen Pausenmonat, ohne Einnistung aber auch mal direkt dann weitergemacht, bis alles "aufgebraucht" war.
Die Mens kam "normal" nach 13 Tagen HL (bei mir wurde immer mit Ovitrelle ausgelöst).
Gute Besserung auf jeden Fall! Du musst dann jetzt sowieso auf die Mens warten. Wann genau die kommt, ist auch individuell, dann am Tag der Mens in der KiWu anrufen, dann kommt immer die weitere Planung.
Re: Embryonenschutzgesetz
Verfasst: Samstag 14. Dezember 2024, 16:19
von Nilpferddame
Danke
Ok, dann lass ich mich wohl oder übel überraschen.
Sag mal, hattest du schon mal einen blauen (bzw bei mir aktuell grünen) Fleck um den Bauchnabel nach dem Transfer? Der Bauchnabel selbst ist lila gefärbt bei mir. Dabei machen die dich während der Punktion gar nix im Bauchnabelbereich. Sieht bisschen spooky aus