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Berechnung Elterngeld

Verfasst: Mittwoch 20. November 2024, 08:22
von Sunrise92
Hallo!

Vermutlich eine banale Frage, aber ich komme mit diesem Beamtendeutsch irgendwie nicht so ganz klar.

Angenommen wir haben folgenden Fall:


Ich hab von 01-08/24 gearbeitet.
09-11/24 habe ich Krankengeld erhalten
03/25 werde ich schwanger.

Wie fließen die Monate 09-11/24 in die Berechnung für das Elterngeld mit ein? Oder werden die ausgeklammert?
Ich hab mal gelesen, nur wenn man auf Grund von schwangerschaftsbeschwerden krankgeschrieben ist, werden die Monate ausgeklammert (Was ja nicht der Fall ist)

Und wie wäre es, wenn ich anstatt Krankengeld einfach Arbeitslosengeld beziehen würde - macht das einen Unterschied?


Wäre schön wenn sich jemand damit schonmal befasst hat und mir kurze Info dazu geben kann..
Danke :)

Re: Berechnung Elterngeld

Verfasst: Mittwoch 20. November 2024, 10:19
von Franzi0307
Hallo Sunrise,
soweit mir bekannt werden Lohnersatzleistungen (=Krankengeld, Arbeitslosengeld) als Nullmonat in die Elterngeldberechnung einberechnet. Also die betroffenen Monate werden mit berechnet, aber mit 0€ Gehalt.
Freunde von uns gerade von dem Krankengeld betroffen und haben uns das so erzählt.
Du könntest aber auch einfach mal bei der Elterngeldstelle anrufen, die sind i.d.R. sehr auskunftsfreudig.

Re: Berechnung Elterngeld

Verfasst: Mittwoch 20. November 2024, 19:35
von PiNkeRose
Franzi hat Recht. Lohnersatzleistungen zählen als kein Einkommen. Ausklammern kann man lediglich das 1. Jahr Elterngeld (ggf mit Verlängerung bei Elterngeld plus)

Re: Berechnung Elterngeld

Verfasst: Donnerstag 21. November 2024, 12:05
von Sunrise92
OH man was für eine mittelschwere Katastrophe.

Aber gut zu wissen, vielen Dank für die Info! ♥

Re: Berechnung Elterngeld

Verfasst: Donnerstag 27. Februar 2025, 08:44
von Sunrise92
Ich muss den alten Faden nochmal aufgreifen:

Was wäre, wenn ich in meiner neuen Arbeitsstelle länger als 6 Wochen "schwangerschaftsbedingt" krank bin (z.B. starke Übelkeit) und dafür Krankengeld erhalte? Wenn ich richtig gegoogelt hab, werden die Monate dann ja komplett ausgeklammert und die Monate davor für die Berechnung genommen stimmt das?

D.h. sollte ich z.B. 04/25 + 05/25 SS-bedingt Krankengeld bekommen, dann werden nicht die Monate genommen sondern zwei andere Monate - ausgehend 14 Monate rückgerechnet vom vET (wenn vET 10/25 ist, wären das dann 08/24+09/24 ?)

Re: Berechnung Elterngeld

Verfasst: Donnerstag 27. Februar 2025, 12:58
von PiNkeRose
Hallo Sunrise92,

Lohnersatzleistungen generieren kein Elterngeld. Dazu gehört auch Krankentagegeld. Ein Beschäftigungsverbot wäre finanziell besser, hier bekommst du volles Gehalt und es generiert Elterngeld.

Um das Elterngeld zu berechnen, werden bei der Frau die letzten 12 Monate Gehalt bis vor den Mutterschutz gezählt bzw der Durchschnitt davon.

Also bei dir mit ET 20.10. wären das die Monate September bis Dezember 2025 und Januar bis August 2026. Es ändert sich natürlich entsprechend, wenn das Kind wann anders auf die Welt kommt.

Ein schöne Schwangerschaft wünsche ich dir 😍

Re: Berechnung Elterngeld

Verfasst: Donnerstag 27. Februar 2025, 13:15
von PiNkeRose
Bei deinem Beispiel, falls du wirklich Klammern dürftest, würden Juni und Juli 2025 mit reinzählen.

Re: Berechnung Elterngeld

Verfasst: Donnerstag 27. Februar 2025, 18:16
von Krokolores
Hej Sunrise, vielleicht schaust du mal, ob es bei dir in der Nähe eine Beratungsstelle für Fragen zum Elterngeld gibt. Oft bietet ProFamilia solche Beratungen an, bestimmt auch AWO, SoVD und Co. Die können dir und deinem Partner auch verschiedene Varianten berechnen. Eine Freundin von mir hat das auch gemacht und ihr hat das sehr viel Kalrheit verschafft.

Ansonsten steht hier noch einiges zu deiner Frage, wenn ich die richtig verstanden habe: https://familienportal.de/familienporta ... ld--124668

Die Höhe des Elterngeldes hängt ja auch noch von anderen Faktoren ab, insbesondere von der Frage, wie/ob du und dein Partner euch zu welchen Teilen die Elternzeit aufteilen, wie lange usw.