Wenn man aber die HiLi auf die ,40° des ZT 20 legte und ZT 23 als ehM verwenden will, lässt sich leider auch nicht auswerten, weil der 3. hM/ZT 26 ein halbes Zehntel fehlt.
Eigentlich ist die Kurve toll und dieser sagenhafter Dip, von dem so manche Hibblerin träumen würde (wenn ich das mal so sagen darf); aber der Teufel steckt bei jeder Option in irgend einem anderen Detail.
Die nächste Auswertungsmöglichkeit gibt's erst bei mit ZT 25 als ehM und wird auch dann nur mit AR1 erst an ZT 32 vervollständigt.
Fassen wir zusammen:
- aktuelle Auswertung mit ehM an ZT 16 + AR 1 ist kritisch, weil auch 3. + 4. hm noch im TL-Niveau und sind dann der Tempisturz unter die HiLi. Angesichts des darauffolgenden Anstiegs wäre mir trotz fertig ausgewerteten Östrogenzeichens eine Freigabe ab ZT 20 abend zu riskant (gab es da eig. schon ungeschützten GV?). Und die so entstehende HL ab gestern überlang, wenn keine SS vorliegt.
Aber: auf welcher Basis die Zyklustage 16ff wegklammern, wenn es nicht mal Verdachts-STF für KR 5 gibt. Oder heiligt allein der Zweck, eine zu frühe Auswertung zu verhindern, dieses Mittel?
- Tempiauswertung mit ZT 20 als ehM nicht möglich
- Tempiauswertung mit ZT 23 als ehM nicht möglich
- BS nur Sekundärzeichen, nicht auswertungsrelevant
- Östrogenzeichen und Progesteronzeichen sind unabhängig voneinander auszuwerten, und "5 vor - 3 nach" ist nur eine Faustregel. Die Zusammenschau beider Körperzeichen ist für das kritischen Betrachten der Auswertung wichtig, aber wir betrachten ja eh schon alles die ganze Zeit kritisch
. Eine Auswertung darf nicht willkürlich so verlegt werden, dass beide zusammenpassen, um des Zusammenpassens willen. Führt zum nächsten Punkt:
- grundsätzliche Frage: möchten wir mit der Kurve den ES an sich abbilden, oder die sichere Festlegung des Beginns der postovulatorisch unfruchtbaren Zeit?
im Verhütungsfall ganz klar letzteres. Und wenn dann SH und Tempiauswertung weit auseinanderliegen, dann ist das eben so. Möchte man das vermutete ES-Fenster festhalten, dann schreibt man das lediglich in die Notizen.
Letzten Endes bleibt nur zwei Optionen:
- lässt man die aktuelle Auswertung bestehen, um die Klammerregeln nicht zu verletzen, und weil es bei Sensiplan so üblich ist, die dementsprechend regelkonforme frühestmögliche Auswertung zu verwenden, und eben wg. Minus 8 - und hätte man eben erst später als ZT 20 freigegeben.
- verschiebt man die Tempiauswertung beginnend mit o.g. ZT 25, um mindestens die nächste regelkonforme Möglichkeit zu nutzen.