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Re: Hibbelhühner 2019

Verfasst: Dienstag 29. Oktober 2019, 09:59
von Rehlein
Fillou hat geschrieben: Dienstag 29. Oktober 2019, 08:32
Minsi hat geschrieben: Dienstag 29. Oktober 2019, 08:08 Oh Fillou das ist ja toll! :love:
Berichte uns wie deine Arbeit reagiert hat. :thumbup:
Meine Kollegin (stellvertretende Leitung. Chefin im Urlaub) meinte, das sie sich das letzte Woche schon gedacht hat. Weil ich nicht so fit war und ständig auf dem Klo war. :shock: da wusste ich es ja noch nicht mal. Aber sie hat sich gefreut. Sieht aber nun auch den Berg Arbeit.
Andere merken es oft früher wie man selbst. :mrgreen:
Klar, fällt jetzt eine Haufen Arbeit an, aber du musst an dich selber denken in dieser Situation. :flower:

Re: Hibbelhühner 2019

Verfasst: Dienstag 29. Oktober 2019, 10:45
von Kanzona
Ich hab gestern erstmal meiner Hebamme geschrieben ob Sie uns wieder betreut. Gedanken mach ich jetzt schon um die Tage der Geburt🙈 Mini war noch nie ohne mich am Abend oder Nacht

Ich Stalk gleich mal alle Kurven

Re: Hibbelhühner 2019

Verfasst: Dienstag 29. Oktober 2019, 10:54
von nightangel686
Kanzona Und? Betreut euch die Hebamme wieder? :love:

Filou wie wird das denn gehandhabt? Wer sagt, ob du ins Beschäftigungsverbot gehst?

Re: Hibbelhühner 2019

Verfasst: Dienstag 29. Oktober 2019, 11:05
von Psychodoll
Ein Beschäftigungsverbot ist gar nicht so einfach zu bekommen. Das wird von Arzt ausgesprochen, wenn ich nicht irre. Aber wenns nicht klappt, schreibt einen ein Arzt auch länger krank.

Eine Freundin der Pflege musste diesen Weg gehen.
Eine Freundin im Kindergarten bekam sofort ein BV ausgestellt.

Re: Hibbelhühner 2019

Verfasst: Dienstag 29. Oktober 2019, 11:39
von chloris
Es gibt zwei Arten von BV. Einmal das, das der AG aufgrund einer Gefährdungslage am Arbeitsplatz ausstellt, und dann das individuelle BV, das stellt der Arzt aus. Ich habe relativ zügig ein individuelles BV bekommen, für meine Ärztin war das gar kein Problem. Der Nachteil einer längeren Krankmeldung ist, dass man ab 6 Wochen nur noch Krankengeld bekommt, das geringer ausfällt als das Gehalt und auch so ins Elterngeld berechnet wird. Beim BV bekommt man sein normales Gehalt weiter.

Re: Hibbelhühner 2019

Verfasst: Dienstag 29. Oktober 2019, 11:41
von Leokardia
Es gibt ein individuelles BV das ein Arzt ausspricht weil es gesundheitliche Gründe gibt, die dein wohl und das des Kindes beeinträchtigen.

Dann gibt es noch ein generelles BV das dein Arbeitgeber aussprechen kann, weil dein Arbeitsplatz für schwangere generell nicht geeignet ist. Zuerst muss der Arbeitgeber aber prüfen ob eine Versetzung in einen anderen Bereich möglich ist.

Ich bin direkt ins generelle BV gegangen.

Re: Hibbelhühner 2019

Verfasst: Dienstag 29. Oktober 2019, 12:39
von Fillou
Also ich bin jetzt so lange im bv bis ich beim Amtsarzt war. Da gehe ich am Donnerstag hin. Ich habe vorhin bei der Personalabteilung angerufen und meine SS verkündet. Daraufhin hat sie mir verboten den Kindergarten zu betreten. Ja. Und der Amtsarzt testet mich auf Immunitäten (ich weiß aber schon, dass ich nicht gegen Mumps immun bin und bei Röteln ist der Impfstatus fraglich laut Hausarzt) und überprüft meinen Impfpass. Laut einer ehemaligen Kollegin bin ich schon bv wenn im Impfpass keine 2-malige Impfung gegen Masern/Mumps/Röteln vorliegt. Ich bin nur gegen Masern 2 mal geimpft worden. Dementsprechend müsste ich im kompletten bv landen. Ist mir auch lieber. Entweder will ich da weiter arbeiten, wo ich bisher war oder gar nicht. Ich will nicht in den schulkindbereich oder in eine Einrichtung ohne u3.

Meine Frauenärztin hat mit dem bv gar nichts zu tun.

Re: Hibbelhühner 2019

Verfasst: Dienstag 29. Oktober 2019, 13:04
von Minky
chloris hat geschrieben: Dienstag 29. Oktober 2019, 11:39 Der Nachteil einer längeren Krankmeldung ist, dass man ab 6 Wochen nur noch Krankengeld bekommt, das geringer ausfällt als das Gehalt und auch so ins Elterngeld berechnet wird.
Das ist so nicht ganz richtig. Wenn die Krankheit schwangerschaftsbedingt ist, DANN werden die Monate bei der Berechnung von Elterngeld geklammert und durch vorhergehende ersetzt.
Bei dir war (bzw ist) das Problem, dass du zuvor NICHT wegen der Schwangerschaft krankgeschrieben warst.
Und diese Monate gehen leider mit 0€ ein, nicht mit den 70% vom Netto, die du bekommst, weil man keine Steuern auf das Krankengeld bezahlt. Nur zu versteuerndes Einkommen wird einbezogen. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld leider nicht, und werden auch nicht geklammert. Richtig blöd :thumbdown:

Sprich, wenn man schwanger ist, und deswegen ins Krankengeld rutscht, büßt man zumindest beim Elterngeld nichts ein. Was bei dir, wie gesagt, nicht der Fall war, deswegen wird dein Elterngeld leider darunter leiden.
Aber in der Regel tut es das nicht.

Re: Hibbelhühner 2019

Verfasst: Dienstag 29. Oktober 2019, 13:25
von chloris
Minky stimmt, das hatte ich grade nicht bedacht, da hast du natürlich recht :thumbup: ins Krankengeld rutscht man ja aber so oder so, oder? Und das wäre ja auch blöd.

Re: Hibbelhühner 2019

Verfasst: Dienstag 29. Oktober 2019, 13:38
von Minky
chloris hat geschrieben: Dienstag 29. Oktober 2019, 13:25 Minky stimmt, das hatte ich grade nicht bedacht, da hast du natürlich recht :thumbup: ins Krankengeld rutscht man ja aber so oder so, oder? Und das wäre ja auch blöd.
Ja, das ist leider wahr :thumbdown:
Ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, habe mal gelesen, selbst den Krankenkassen ist ein BV lieber :silent: aber ob das stimmt, keine Ahnung