chloris hat geschrieben: ↑Dienstag 29. Oktober 2019, 11:39
Der Nachteil einer längeren Krankmeldung ist, dass man ab 6 Wochen nur noch Krankengeld bekommt, das geringer ausfällt als das Gehalt und auch so ins Elterngeld berechnet wird.
Das ist so nicht ganz richtig. Wenn die Krankheit
schwangerschaftsbedingt ist, DANN werden die Monate bei der Berechnung von Elterngeld geklammert und durch vorhergehende ersetzt.
Bei dir war (bzw ist) das Problem, dass du zuvor NICHT wegen der Schwangerschaft krankgeschrieben warst.
Und diese Monate gehen leider mit
0€ ein, nicht mit den 70% vom Netto, die du bekommst, weil man keine Steuern auf das Krankengeld bezahlt. Nur zu versteuerndes Einkommen wird einbezogen. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld leider nicht, und werden auch nicht geklammert. Richtig blöd
Sprich, wenn man schwanger ist, und
deswegen ins Krankengeld rutscht, büßt man zumindest beim Elterngeld nichts ein. Was bei dir, wie gesagt, nicht der Fall war, deswegen wird dein Elterngeld leider darunter leiden.
Aber in der Regel tut es das nicht.