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Re: Hibbelhühner 2023 // Dies wird unser Jahr!
Verfasst: Donnerstag 20. April 2023, 15:09
von SineBine
Danke für due Liste
Nadine
Mein Termin gestern war gut. Wie schon geschrieben war ich bei einer anderen Ärztin. Sie scheint wohl neu zu sein.
Doof war natürlich, dass ich noch weiter stimulieren muss. Am Montag geht es wieder zum Ultraschall. Der Tag wird leider echt stressig. Erst Arbeit, dann Krankengymnastik und dann nach Bremen zur Kiwu. Dafür geht ganz schön Zeit drauf 2,5 bis 3 Stunden mit Fahrt. Echt blöd.
Re: Hibbelhühner 2023 // Dies wird unser Jahr!
Verfasst: Donnerstag 20. April 2023, 15:34
von nadine.tirol
SineBine hat geschrieben: ↑Donnerstag 20. April 2023, 15:09
Danke für due Liste
Nadine
Mein Termin gestern war gut. Wie schon geschrieben war ich bei einer anderen Ärztin. Sie scheint wohl neu zu sein.
Doof war natürlich, dass ich noch weiter stimulieren muss. Am Montag geht es wieder zum Ultraschall. Der Tag wird leider echt stressig. Erst Arbeit, dann Krankengymnastik und dann nach Bremen zur Kiwu. Dafür geht ganz schön Zeit drauf 2,5 bis 3 Stunden mit Fahrt. Echt blöd.
oh sorry, hab das wohl übersehen?
Fühlst du dich wohl bei deiner neuen Ärztin bzw. ist das jetzt deine oder wechseln die ständig?
Da nimmst du eine lange Fahrtzeit in kauf
gibts bei dir nichts Näheres? wow....
Re: Hibbelhühner 2023 // Dies wird unser Jahr!
Verfasst: Donnerstag 20. April 2023, 16:25
von SineBine
Zu Anfang hieß es mal, ich sollte zu Frau K. Das Prinzip habe ich noch nicht so wirklich verstanden. Die ist aber derzeit im Urlaub. Ich hoffe, dass sich danach eine Regelmäßigkeit einstellt.
Es gibt tatsächlich nichts näheres. Eine übt es noch in Bremen, aber die ist nicht dichter. Wir leben ländlich, alles andere ist noch weiter weg. Habt ihr denn eine in der Nähe? Deutschland ist, was Ärzte ja angeht schlecht aufgestellt. Die Jasdenarutliche Vereinigung hat veraltete Systeme um den Bedarf festzustellen.
Re: Hibbelhühner 2023 // Dies wird unser Jahr!
Verfasst: Donnerstag 20. April 2023, 16:35
von nadine.tirol
Also die Klinik in Tirol ist direkt in Innsbruck, da fahre ich 20 Minuten. Ich könnte auch zu einer Privatklinik, die ist auch 20 Minuten entfernt. Mit den Kosten hab ich da noch keine Ahnung - ich weiss nur wenn man in dem Fonds ist (??) Dann zahlt man nichts.
Die nächste Klinik wird in Salzburg sein das ist dann 2 Stunden Autofahrt.
Ich hab ja gerne den gleichen Arzt aber bin natürlich auch offen für mehrere Meinungen. Gerade bei diesem Thema ist das aber heikel... "Mein" Arzt kennt ja meine Lebensgeschichte etc u da würde ich ungern wechseln wollen
Re: Hibbelhühner 2023 // Dies wird unser Jahr!
Verfasst: Donnerstag 20. April 2023, 16:42
von SineBine
Solange es nur um Kontrolle, wie US geht, finde ich es ok, aber weitreichende Behandlinhsentsvjeidungen und Empfehlungen finde ich auch besser, wenn sie von "meinem" Arzt kommen.
TTC kommt glaube ich auch aus Österreich und schrieb auch schon mal etwas von einem Fonds. Ist das etwas, wie eine Sozialversicherung wie bei uns?
Re: Hibbelhühner 2023 // Dies wird unser Jahr!
Verfasst: Donnerstag 20. April 2023, 16:55
von nadine.tirol
Durch bestimmte Voraussetzungen hat man Anspruch auf Kostenübernahme der Behandlungen.
Das ist nicht wie eine Versicherung, die Untersuchungen - denke ich - werden ohnehin von der Kasse übernommen, also Voruntersuchungen.
Je nachdem ob man die Voraussetzungen erfüllt bekommt man einen Zuschuss:
Vorliegen einer medizinischen Indikation: Es muss entweder Sterilität der Frau tubaren (eileiterbedingten), durch Endometriose bedingten oder durch polyzystisches Ovarsyndrom bedingten Ursprungs und/oder Sterilität beim Mann vorliegen. Weiters müssen alle anderen Möglichkeiten zur Herbeiführung einer Schwangerschaft bereits ausgeschöpft worden sein. Die Einschränkung auf die angeführten Indikationen ergibt sich aus dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
4 mal pro Paar wird dieser Zuschuss gewährt und nur bis 40 bei der Frau.
Re: Hibbelhühner 2023 // Dies wird unser Jahr!
Verfasst: Donnerstag 20. April 2023, 17:12
von SineBine
Bei uns ist S zusammen gefasst do:
Kostenbeteiligung bei gesetzlich Versicherten
Gesetzliche Versicherte haben nach §27a SGB V einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass sich ihre Krankenkasse an „Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft“ beteiligt. Hierfür müssen sie vor Beginn der Behandlung ihrer Krankenkasse einen Behandlungsplan vorlegen. Dieser muss die geplante Behandlung und die anfallenden Kosten enthalten. Im Allgemeinen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 50 Prozent der Behandlungs- und Medikamentenkosten für insgesamt
8 Zyklen einer Insemination ohne vorherige hormonelle Stimulation plus
3 Zyklen einer Insemination mit hormoneller Stimulation plus
3 Zyklen einer IVF oder einer ICSI-Behandlung.
Die Behandlungen können bei Bedarf nacheinander in Anspruch genommen werden, wenn die vorangegangene Therapie erfolglos war. Nur die jeweils drei Zyklen IVF und ICSI schließen einander aus: Entweder wird IVF oder ICSI angewandt.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Das Paar ist verheiratet, und es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der beiden Ehepartner verwendet.
Beide Ehepartner sind mindestens 25 Jahre alt. Die Frau ist höchstens 40 Jahre und der Mann höchstens 50 Jahre alt.
Die Behandlung ist medizinisch notwendig. Für das ICSI-Verfahren zum Beispiel ist genau festgelegt, welche Grenzwerte im Spermiogramm des Mannes unterschritten sein müssen, damit die Krankenkassen von einer schweren Störung der männlichen Fruchtbarkeit ausgehen und sich an den Kosten beteiligen.
Es ist ärztlich bescheinigt, dass die Behandlung ausreichende Erfolgsaussichten hat.
Beide Partner haben vor der Behandlung einen HIV-Test machen lassen (ein HIV-Test weist das AIDS-auslösende Virus HIV nach).
Beide Partner haben sich zu den medizinischen und psychosozialen Aspekten der künstlichen Befruchtung beraten lassen.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten über die 50-prozentige Kostenbeteiligung hinaus weitere freiwillige Mehrleistungen anbieten. Die Höhe und die Voraussetzungen können sich von Kasse zu Kasse unterscheiden. Deshalb ist es ratsam, sich vor der Behandlung genau über die Leistungen der eigenen Krankenkassen zu informieren.
In der privaten Krankenversicherung gilt das Verursacherprinzip. Ziemlich kompliziert alles...
Auf meinem Rezept für das Gonal F steht z. B. drauf nicht im Zusammenhang mit §27a SGB V - Also keine künstliche Befruchtung.
Re: Hibbelhühner 2023 // Dies wird unser Jahr!
Verfasst: Donnerstag 20. April 2023, 19:24
von nadine.tirol
Also nur verheiratete Paare haben Anspruch drauf - das finde ich eine bodenlose Frechheit!
In Ö muss man quasi in einer Lebensgemeinschaft wohnen....
Aber vom Prinzip her kommts dem gleich, nur mit mehr Versuchen bei euch
Re: Hibbelhühner 2023 // Dies wird unser Jahr!
Verfasst: Donnerstag 20. April 2023, 19:37
von SineBine
Ja, aber die meisten Bundesländer bezuschussen unverheiratete. Paare. Auch die Altersgrenzen finde ich heutzutage echt überholt.
Re: Hibbelhühner 2023 // Dies wird unser Jahr!
Verfasst: Donnerstag 20. April 2023, 19:41
von PiNkeRose
Wir mussten leider alles selbst zahlen, da wir unterschiedlich versichert sind. Es ist schon echt verrückt, das der KiWu nicht zu 100% erstattet wird. Dss sollte sich ändern!