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Re: Hibbeln mit 35+ :-)
Verfasst: Mittwoch 30. April 2014, 14:51
von strolchi75
ja gell ist vielleicht doch nicht alles so optimal bei mir
Re: Hibbeln mit 35+ :-)
Verfasst: Mittwoch 30. April 2014, 14:56
von SaMoDu
strolchi75 hat geschrieben:ja gell ist vielleicht doch nicht alles so optimal bei mir
Vielleicht sagt Dein Körper auch... nö das mag ich nicht noch einmal haben! Kannst alleine planen, ich bin raus!
Re: Hibbeln mit 35+ :-)
Verfasst: Mittwoch 30. April 2014, 15:07
von lola881
Oh, wenn ich das lese,
Da denke ich doch wieder anders über die 2 Tage Kreissaal (25 h ab vorzeitigem Blasensprung: 1.4., 08.00 Uhr Klinik, Einleitungstablette, 19.00 Uhr Blasensprung, nächster Tag 20.03 Uhr war der Süße da.) Er hat mit seinem Kopf (37,5) auf einen Knochen gedrückt, so dass in den Wehenpausen keine Schmerzpause war. Hab mir dann eine PDA "gegönnt". Aber ich bin froh, dass ich um den Kaiserschnitt rumgekommen bin. Vor einer Thrombose habe ich echt ne Sch.... Angst.
Re: Hibbeln mit 35+ :-)
Verfasst: Mittwoch 30. April 2014, 15:49
von lola881
strolchi75 hat geschrieben:ja befana da hast auch wieder recht, ein paar Herzles waren nicht gut gesetzt
Von einer EL-Durchgängigkeitsprüfung hält er nichts da er meint, dass das Prüfmittel mit Druck durchgespritzt wird und das noch lange nicht heißt, dass auch die "Zotten" eine Eizelle weitertransportieren könnten.
SaMoDu komischerweise hat unser Arzt nichts bzgl. Vaterschaftsanerkennung usw. gesagt. Alle Unterlagen hat er uns zur Unterschrift mitgegeben aber davon stand nichts drin. Vielleicht ist es in jedem Bundesland anders? Kann aber eigentlich auch nicht sein oder
Also ich denke, wir probieren es noch ein paar Zyklen und dann aber hopp. Ab Herbst kann ich mir das mit der IVF dann immer noch überlegen... Es ist halt wirklich so, dass ich noch nicht mal kurz schwanger war
. Dann hätte ich ja auch die Bestätigung, dass die EL funktionieren. Es ist echt frustrierend, dass anscheinend alle um einen herum fast schon durch "Flugsamen" sofort schwanger werden und wir eiern so lange rum
Vaterschaftsanerkennung? Anerkennung der Vaterschaft von befruchteten Eizellen? Oder habe ich mich da verlesen?
Der Arzt kann allenfalls im Rahmen seiner berufsrechtlichen Verpflichtung einer Aufklärungspflicht unterliegen, wenn das Paar nicht miteinanander verheiratet ist, um auf die familien- und erbrechtlichen Konsequenzen hinzuweisen; also darauf, dass die Sorgeberechtigung und die erbrechtlichen Folgen eine Anerkennung der Vaterschaft voraussetzen. Die Anerkennung erfordert wiederum die Zustimmung der Mutter nach geltender Rechtslage. Die Anerkennung selbst wird jedenfalls hier in Bayern beim Jugendamt beurkundet; in anderen Bundesländern geht das vielleicht notariell. Aber was bitte macht der Arzt in dem Zusammenhang ?
Re: Hibbeln mit 35+ :-)
Verfasst: Mittwoch 30. April 2014, 16:03
von SaMoDu
Lola bei uns ging ohne die notarielle Urkunde mit der Vaterschaftsanerkennung nichts! Erst als die vorlag und wir dieses Psychogespräch hatten durfen die Klinik los legen.
Das Psychogespräch hing aber mit meinem Alter zusammen.
Das Jugendamt "kann" die Anerkennung auch ausstellen, zumindest steht es so auf der Internetseite ABER keiner wusste wie. Behörden halt!
Re: Hibbeln mit 35+ :-)
Verfasst: Mittwoch 30. April 2014, 16:13
von lola881
Na ja, SaMuDo, das Jugendamt wird an sich nur bei geborenen Kindern tätig. Ich kenne Fälle, die das etwa im 7. Monat beurkundet haben verbunden mit einer gemeinsamen Sorgeerklärung.
M. E. rechtlich in dem Stadium der künstlichen Befruchtung nicht möglich. Das Problem liegt hier wohl in den je Bundesland unterschiedlichen standesrechtlichen Vorgaben für Ärzte, die derartige Eingriffe an unverheirateten Paaren vornehmen. Bei verheirateten Paaren ist das Ergebnis Kind dann rechtlich automatisch Kind des Ehemannes, bei unverheirateten nicht. Das "Problem" kann nur von den rechtlichen Vorgaben für Ärzte kommen; anders kann es nicht sein, da derartige Vorschriften sich im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht finden. Sorry für die Formulierungen; da kommt die Juristin durch...
@Strolchi, wende Dich doch an die Landesärztekammer BaWü, die müssen Dir Auskunft erteilen können.
Re: Hibbeln mit 35+ :-)
Verfasst: Mittwoch 30. April 2014, 16:33
von strolchi75
ne ne lola, von mir wollte ja niemand was haben und ich will die Pferde nicht scheu machen
Hat mich nur gewundert, dass SaMoDu das braucht und ich nicht und ein Psychogespräch brauchen wir auch nicht
Ist auch meiner Meinung nach völlig überflüssig. Wenn man sich mit 40+ an eine Kiwu Klinik wendet und Hilfe in Anspruch nimmt, weiß man doch was man tut
Wir sind ja keine Teenager heut so und morgen doch wieder nicht
Re: Hibbeln mit 35+ :-)
Verfasst: Mittwoch 30. April 2014, 16:34
von strolchi75
ah eine Juristin unter uns, das kann man immer brauchen
Habe mich schon gewundert, warum du dich so gut auskennst
Re: Hibbeln mit 35+ :-)
Verfasst: Mittwoch 30. April 2014, 16:56
von lola881
Ich komm schon gar nicht mehr mit Lesen nach, sorry. Aber das Thema hat mich interessiert und ich habe mich gewundert, was das in diesem Zeitpunkt soll.
Aber die Ärzte werden mit ihren massiven Aufklärungs- und Dokumentationspflichten auch ganz schön unter Druck gesetzt. Eigentlich können die nix für diesen Schmarrn. Ich finde außerdem, wenn man sich als unverheiratetes Paar dazu entschließt, mit den entsprechenden finanziellen Konsequenzen (von medizinischen, gesundheitlichen will ich gar nicht reden), sollte man als Normalsterblicher schon davon ausgehen, dass man sich über die Konsequenzen im Klaren ist.
Aaaber; es gibt nix was es nicht gibt. Und so schnell kann man als Arzt und sogar als Anwalt nicht schaun und man hat einen Haftungsfall an der Backe; siehe Unterhalt für nicht erfolgreiche Sterilisation usw....
Re: Hibbeln mit 35+ :-)
Verfasst: Mittwoch 30. April 2014, 17:42
von SaMoDu
Ob Klinik oder wer auch immer. Bei uns ging es ohne nicht!
Hier mal was aus dem Netz
Generell sind assistierte Reproduktionsmaßnahmen wie Insemination, IVF und ICSI bei unverheirateten Paaren in Deutschland möglich. Jedoch müssen dann die kompletten Kosten selbst getragen werden, die 50 % Kostenerstattung von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen gibt es nur für verheiratete Paare. Manche private Krankenkassen zahlen auch bei unverheirateten Paaren, die in einem eheähnlichen Verhältnis leben. Das ist allerdings die Ausnahme. Oft wurden dann im Vorfeld Rechtsanwälte bemüht.
Darüber hinaus müssen für Künstliche Befruchtung teilweise spezielle Regelungen beachtet werden, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
Baden-Württemberg
Ein Antrag bei der Ethikkomission wird benötigt.
Link zur Landesärztekammer Baden-Württemberg
Wichtigste Unterlagen:
Schriftliche Antragstellung durch den Arzt mit Angaben zur medizinischen Diagnose und Indikation sowie zum Familienstand des Paares (u.a. verheiratet, nicht verheiratet, geschieden, getrennt lebend, Scheidung läuft sein wann, Kinder aus früheren Ehen / Partnerschaften?, wo leben die Kinder).
Dokumentierte medizinische Aufklärung durch Arzt (inkl. Einzelschritte des Verfahrens, Komplikationen) und Einverständniserklärung des Paares (beide Dokumente sind vom Arzt und den beiden Partnern zu unterschreiben).
Dokumentierte Aufklärung über Kosten (Angabe der Gesamtkosten pro Behandlungszyklus) des Verfahrens samt Erfolgsaussichten / Notwendigkeit der Wiederholung von Behandlungszyklen.
Dokumentierte juristische Aufklärung durch Notar oder Rechtsanwalt.
Antragsformular
Ferner:
Stellungnahme des Paares zur Stabilität / Dauer der Partnerschaft, sozialem Umfeld, evtl. Gründe, warum nicht geheiratet wird, Belange des Kindeswohls
Verpflichtungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der künftigen Mutter (öffentlich beurkundete Erklärungen durch Notar, Amtsgericht, Standesbeamten oder Jugendamt)
Stellungnahme / Einschätzung des Arztes zur Stabilität der Partnerschaft.
Stand: 12.07.2005 (laut Webseite)
Bayern
Auf Homepage der Bayerischen Landesärztekammer keine speziellen Regelungen recherchierbar.
Berlin
Auf Homepage der Ärztekammer Berlin keine speziellen Regelungen recherchierbar. Laut Useraussage im Kinderwunsch Forum kein Antrag bei der Ethikkommission nötig.
Brandenburg
Auf Homepage der Landesärztekammer Brandenburg keine speziellen Regelungen recherchierbar.
Bremen
Auf Homepage der Ärztekammer Bremen keine speziellen Regelungen recherchierbar.
Hamburg
Auf Homepage der Ethikkommisssion der Ärztekammer Hamburg keine speziellen Regelungen recherchierbar.
Nordrhein-Westfalen
Ein Besuch bei der Ethikkommission ist nicht erforderlich. Satt dessen muss aber i.d.R. ein Vertrag beim Notar unterzeichnet werden. Darin sind die (künftigen) Rechte der Eltern und des Kindes definiert. Die Kosten dafür betragen etwa 250 Euro.
Die Liste wird kontinuierlich überarbeitet und weiter ergänzt.
In Österreich hat man die Möglichkeit, nach Antrag bei der Ethikkommission Zahlungen aus dem Fond zu bekommen, auch wenn man unverheiratet ist.