Re: Der hibbelige "Wir hibbeln dann mal entspannt los" Threa
Verfasst: Montag 1. August 2016, 08:47
Danke für eure Hilfe
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Das ist aus juristischer Sicht absolut korrekt!"Schwanger werden wollen" muss man im Vorstellungsgespräch und zum Arbeitsantritt definitiv nicht sagen. Die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft ist im übrigen im Vorstellungsgespräch auch nicht erlaubt und sollte sie gestellt werden, darf man auch Nein antworten, obwohl das nicht stimmt. Wenn ein Beschäftigungsverbot eintritt, reicht es völlig den neuen Arbeitgeber rechtzeitig vor Arbeitsantritt über die Schwangerschaft zu informieren. Innerhalb der Probezeit gilt der Kündigungsschutz auch für Schwangere. Ein Kinderwunsch oder eine Schwangerschaft darf kein Grund sein einen Job nicht zu erhalten - wichtig ist, ob die Bewerberin nach Mutterschutz und ggf. Elternzeit zur Ausführung des Jobs in der Lage ist.
Das mag sich "moralisch" vielleicht nicht ganz in Ordnung anfühlen. Aber es kann tatsächlich ja auch nicht sein, dass Frauen wegen einer bestehenden Schwangerschaft oder gar wegen eines Kinderwunsches einen Job nicht kriegen - das ist dann wirklich Diskriminierung. Ich würde vermutlich einen Arbeitgeber, der im Vorstellungsgespräch solche Fragen stellt, schon nicht mehr in Betracht ziehen - aber das muss man sich ja auch erstmal "leisten" können.
Das obige ist das, was ich weiß. Ich habe nicht Jura studiert, interessiere mich aber sehr für Arbeitsrecht und lasse mich gerne eines besseren belehren