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Re: Der hibbelige "Wir hibbeln dann mal entspannt los" Threa

Verfasst: Sonntag 31. Juli 2016, 16:45
von photoniques
Ja. Fast 500 km. Das ist ja das Problem. :(

Re: Der hibbelige "Wir hibbeln dann mal entspannt los" Threa

Verfasst: Sonntag 31. Juli 2016, 16:58
von Sonnenblume20
WOW! Das ist ein Stück :?
Wie funktioniert das in Deutschland, wenn du in dieser Probezeit schwanger wirst? Können Sie dich dann entlassen?

Re: Der hibbelige "Wir hibbeln dann mal entspannt los" Threa

Verfasst: Sonntag 31. Juli 2016, 17:14
von photoniques
Wenn man dort unbefristet anfängt wohl nicht. Wenn man befristet anfängt wohl schon. :?

Re: Der hibbelige "Wir hibbeln dann mal entspannt los" Threa

Verfasst: Sonntag 31. Juli 2016, 18:22
von Wurzelmümpf
Genau, ein befristeter Vertrag läuft halt einfach aus. Bei einem unbefristeten Vertrag freut sich der Arbeitgeber vielleicht nicht unbedingt, kann aber auch nix machen. Ich meine auch gelesen zu haben, dass selbst wenn man schwanger in einen neuen Job startet, er nichts machen kann. Das würde ich aber lieber nochmal nachlesen. Anders ist es, wenn man aufgrund einer SS nicht mehr arbeiten kann (also wegen dem Beruf vorgeschrieben), ich glaube dann kann er einen rauswerfen... da gab es diverse Ausnahmen.

Photoniques, das hört sich sehr nett an als Chef. Meintest du nicht, dass du relativ gut einen neuen Job bekommen kannst?

Re: Der hibbelige "Wir hibbeln dann mal entspannt los" Threa

Verfasst: Sonntag 31. Juli 2016, 18:26
von photoniques
Ich dürfte dann nur noch eingeschränkt arbeiten. Nicht schwer heben, keine Nachtdienste, etc.

Ich würde dort bestimmt schnell neue Arbeit finden. Aber ich müsste dem Arbeitgeber ja sagen, dass ich schwanger werden will :?

Re: Der hibbelige "Wir hibbeln dann mal entspannt los" Threa

Verfasst: Sonntag 31. Juli 2016, 18:29
von Sonnenblume20
Ok, dass ist dann ähnlich wie bei uns, nur das es bei uns 3 Monate Probezeit sind und danach ist es automatisch ein unbefristeter Vertrag. ( Wobei eine Schwangere nie rausgeworfen werden darf, wenn sie nicht von Anfang an gewusst hat, dass sie schwanger ist. )

Re: Der hibbelige "Wir hibbeln dann mal entspannt los" Threa

Verfasst: Sonntag 31. Juli 2016, 19:13
von Wurzelmümpf
Photoniques, dann fällst du wahrscheinlich schon in die Gruppe, weil du nur noch eingeschränkt eingesetzt werden kannst. Hmm, müsstest du dann sagen, dass du schwanger werden willst? Normalerweise muss man ja keine Aussage dazu treffen. Wenn du nichts sagen würdest und zum Beginn noch nicht schwanger wärst wäre ja eigentlich alles “im grünen Bereich“, oder? Wann wäre denn der Job Wechsel?

Re: Der hibbelige "Wir hibbeln dann mal entspannt los" Threa

Verfasst: Sonntag 31. Juli 2016, 19:44
von Frepa
Bin nur mal kurz hier (am Handy schreibt es sich einfach doof...).

Bzgl Arbeit muss man gar nicht angeben, dass man schwanger werden will. Und man darf auch in solchen Jobs nicht gekündigt werden aufgrund der Schwangerschaft. Man bekommt dann ggf. Einen Berufsunfähigkeitsattest, wenn der Arzt es kritisch findet oder der AG muss sagen, dass nur noch eingeschränkt oder gar nicht gearbeitet wird. Aber es darf nicht gekündigt werden aufgrund der Schwangerschaft. Befristete Verträge laufen ggf. Aus, wenn sie nicht verlängert werden. Aber man darf nicht gekündigt werden. Das wäre ja dann Diskriminierung.

Ich geselle mich zu Little-Smilie. Habe am Freitag eHM gehabt und erwarte die Mens am 10.11.8. :)

Bin immer noch herrlich entspannt. Ist so toll da wieder ruhiger zu sein. Der Juni war echt bekloppt, wie verrückt ich mich da gemacht habe! :silent:

Liebe Grüße

Re: Der hibbelige "Wir hibbeln dann mal entspannt los" Threa

Verfasst: Sonntag 31. Juli 2016, 20:56
von diefeinedame
Hallo ihr,
ich hoffe, ihr hattet alle ein tolles Wochenende! Meins war hauptsächlich anstrengend - ich hatte einfach unglaublich viele Dinge zu erledigen.

"Schwanger werden wollen" muss man im Vorstellungsgespräch und zum Arbeitsantritt definitiv nicht sagen. Die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft ist im übrigen im Vorstellungsgespräch auch nicht erlaubt und sollte sie gestellt werden, darf man auch Nein antworten, obwohl das nicht stimmt. Wenn ein Beschäftigungsverbot eintritt, reicht es völlig den neuen Arbeitgeber rechtzeitig vor Arbeitsantritt über die Schwangerschaft zu informieren. Innerhalb der Probezeit gilt der Kündigungsschutz auch für Schwangere. Ein Kinderwunsch oder eine Schwangerschaft darf kein Grund sein einen Job nicht zu erhalten - wichtig ist, ob die Bewerberin nach Mutterschutz und ggf. Elternzeit zur Ausführung des Jobs in der Lage ist.
Das mag sich "moralisch" vielleicht nicht ganz in Ordnung anfühlen. Aber es kann tatsächlich ja auch nicht sein, dass Frauen wegen einer bestehenden Schwangerschaft oder gar wegen eines Kinderwunsches einen Job nicht kriegen - das ist dann wirklich Diskriminierung. Ich würde vermutlich einen Arbeitgeber, der im Vorstellungsgespräch solche Fragen stellt, schon nicht mehr in Betracht ziehen - aber das muss man sich ja auch erstmal "leisten" können.

Das obige ist das, was ich weiß. Ich habe nicht Jura studiert, interessiere mich aber sehr für Arbeitsrecht und lasse mich gerne eines besseren belehren ;)

Mir gehts ansonsten gut, ich hab ganz schön was um die Ohren. Und das ist sehr gut! Der Kinderwunsch ist im Alltag wenig präsent, das macht mich entspannt. Ich muss noch sieben Tage arbeiten und dann habe ich drei Wochen Urlaub. Zwei Wochen davon sind wir unterwegs - ohne Thermometer! Ich bin auch wirklich urlaubsreif und freue mich riesig, weil es das erste Mal seit bestimmt 6 Jahren drei Urlaubswochen am Stück sind!

Re: Der hibbelige "Wir hibbeln dann mal entspannt los" Threa

Verfasst: Montag 1. August 2016, 08:33
von merle03
Wurzelmümpf hat geschrieben:IK667, das ist doch jetzt dein zweiter Zyklus nach Pille, oder? Die PP-Regeln mit dem 4.hohen Wert muss man nur den ersten Zyklus nach Absetzen berücksichtigen.
Das stimmt in diesem Fall nicht, da im ersten Zyklus PP keine Auswertung zustande kam. Die Postpill-Regel gilt damit noch in diesem Zyklus.
LG, Merle