In der Schwangerschaft nicht, das stimmt natürlich, aber an dem Tag, an dem man zurück aus der Elternzeit kommt, können die das durchaus der Kündigungsschutz greift nur 4 Monate nach Mutterschutz (oder gar nach Geburt). Ist ja auch egal, in der Regel macht Frau ja länger Elternzeit als nur 4 Monate. So sieht es zumindest in Deutschland aus.
Me
Der CB Ultrafrühtest ist Blütenweiß (heute sicher zu 79%). Tempi sinkt, Ruhepuls auch, das wars wohl diesen Zyklus
Liebe Listenfee, bitte setz mich auf die Drachenliste